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Verfassungsrichter stärken Elternrechte

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Eltern ausländischer Herkunft gestärkt, die gegen den Entzug des Sorgerechts kämpfen. »Eltern müssen ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv >unter Beweis stellen<«, hieß es dazu am Freitag (Az.: 1 BvR 1178/14). Familienrichter dürfen zweifelhafte Gutachten nicht einfach zur Grundlage ihrer Entscheidung machen. Die Verfassungsrichter gaben damit einem hier formell geduldeten Ghanaer recht, der als Asylbewerber kam und um das Sorgerecht für seine in Deutschland geborene Tochter kämpft. Die Familiengerichte hatten die Entscheidung des Jugendamtes bestätigt und sich auf ein Gutachten gestützt, an dem die Verfassungsrichter erhebliche Zweifel anmeldeten: Es habe mehrfach die »in den Vordergrund gerückte Herkunft aus einem afrikanischen Land in sachlich nicht nachvollziehbarem Maße negativ bewertet«. Das Familiengericht muss den Fall neu prüfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.11.2014, Seite 5, Inland

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