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Forderung nach besserem Zeugnis muss begründet sein

Erfurt. Verlangt ein Beschäftigter von seinem Arbeitgeber ein besseres Arbeitszeugnis, muss er im Streitfall vor Gericht beweisen, dass er solch eine Beurteilung verdient. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag in Erfurt verkündeten Urteil und wies damit die Klage einer Arzthelferin ab, die eine gute statt einer nur befriedigenden Beurteilung gefordert hatte. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.11.2014, Seite 2, Inland

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