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Hartz IV: Verwandte müssen aussagen

Essen. Verwandte haben in Hartz-IV-Verfahren vor Sozialgerichten anders als in Strafprozessen kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Das hat das Landessozialgericht NRW in Essen mitgeteilt. Wenn es um Vermögensangelegenheiten der Familie gehe, müssten die Verwandten als Zeugen Auskunft geben. Darunter falle auch die Frage, über welches Einkommen und Vermögen eine Bedarfsgemeinschaft verfügt. Die Beschlüsse sind rechtskräftig (Aktenzeichen: L 19 AS 1880/14 B; L 19 AS 1906/14 B). (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2014, Seite 5, Inland

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