Gegründet 1947 Dienstag, 17. Juni 2025, Nr. 137
Die junge Welt wird von 3011 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 12.11.2014, Seite 5 / Inland

Hartz IV: Verwandte müssen aussagen

Essen. Verwandte haben in Hartz-IV-Verfahren vor Sozialgerichten anders als in Strafprozessen kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Das hat das Landessozialgericht NRW in Essen mitgeteilt. Wenn es um Vermögensangelegenheiten der Familie gehe, müssten die Verwandten als Zeugen Auskunft geben. Darunter falle auch die Frage, über welches Einkommen und Vermögen eine Bedarfsgemeinschaft verfügt. Die Beschlüsse sind rechtskräftig (Aktenzeichen: L 19 AS 1880/14 B; L 19 AS 1906/14 B). (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Inland

                                                                   junge Welt stärken: 1.000 Abos jetzt!