Zum Inhalt der Seite

Vergewaltigung: Bald mehr Schutz für Opfer?

Berlin. Frauen sollen nach einer Vergewaltigung leichter zu ihrem Recht kommen. Das beschlossen die Justizminister der Länder am Donnerstag einstimmig auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin und waren sich darin mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einig. Es gehe darum, »Schutzlücken« in Paragraph 177 des Strafgesetzbuchs zu schließen, etwa, wenn Frauen sich bei wiederholter häuslicher Gewalt aus Angst vor dem Partner nicht gegen Übergriffe zu wehren wagten. Maas kündigte an, »schnellstmöglich« einen Entwurf für eine Gesetzesnovelle vorzulegen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!