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Urteil: Entschädigung für Verfahrensdauer

Berlin. Ver.di begrüßt ein Urteil des Bundessozialgerichts, in dem der Klägerin in letzter Instanz eine angemessene Entschädigung vom Land Mecklenburg-Vorpommern für die überlange Dauer eines Verfahrens zugesprochen worden ist. Wie die Gewerkschaft am Donnerstag mitteilte, mußte die Klägerin, die vom ver.di-Rechtsschutz vertreten wurde, fast fünf Jahre auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Schwerin über die Bewilligung von Arbeitslosengeld warten. Die lange Dauer des Verfahrens, das mit einem Vergleich endete, könne nicht den Sozialrichtern angelastet werden, die vielfach überlastet seien. Die Gewerkschaft fordert, die Ursachen zu beseitigen und die Kammern »personell angemessen« auszustatten. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.09.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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