-
16.09.2014
- → Betrieb & Gewerkschaft
Urteil: Entschädigung für Verfahrensdauer
Berlin. Ver.di begrüßt ein Urteil des Bundessozialgerichts, in dem der Klägerin in letzter Instanz eine angemessene Entschädigung vom Land Mecklenburg-Vorpommern für die überlange Dauer eines Verfahrens zugesprochen worden ist. Wie die Gewerkschaft am Donnerstag mitteilte, mußte die Klägerin, die vom ver.di-Rechtsschutz vertreten wurde, fast fünf Jahre auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Schwerin über die Bewilligung von Arbeitslosengeld warten. Die lange Dauer des Verfahrens, das mit einem Vergleich endete, könne nicht den Sozialrichtern angelastet werden, die vielfach überlastet seien. Die Gewerkschaft fordert, die Ursachen zu beseitigen und die Kammern »personell angemessen« auszustatten. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Betrieb & Gewerkschaft