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31.07.2014
- → Feuilleton
Unlauterer Wettbewerb
Das Landgericht Berlin hat dem Onlinehändler Amazon untersagt, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen im Rahmen seines sogenannten Affiliate-Programms zu zahlen. Das teilte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Dienstag mit, der in dieser Angelegenheit geklagt hatte.
Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels statt. Amazon hatte unter anderem dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, daß Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Onlinehändler kauften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht des Gerichts sind derlei Zahlungen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, so der Börsenverein. Die Provisionszahlungen seien eine unzulässige Gewährung von Preisnachlässen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Das Amazon-Modell übe außerdem unzulässigen sozialen Druck auf Schüler und Eltern aus. Diese gerieten in die Situation, ihre Schulbücher über den Förderverein bei Amazon kaufen zu müssen, um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden. »Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon«, begrüßte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, das Urteil. (jW)
Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels statt. Amazon hatte unter anderem dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, daß Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Onlinehändler kauften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Nach Ansicht des Gerichts sind derlei Zahlungen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, so der Börsenverein. Die Provisionszahlungen seien eine unzulässige Gewährung von Preisnachlässen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Das Amazon-Modell übe außerdem unzulässigen sozialen Druck auf Schüler und Eltern aus. Diese gerieten in die Situation, ihre Schulbücher über den Förderverein bei Amazon kaufen zu müssen, um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden. »Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon«, begrüßte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, das Urteil. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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