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Urteil: Regelsatz steht Behinderten zu

Kassel. Behinderten oder pflegebedürftigen Menschen steht auch dann der volle Sozialhilfesatz zu, wenn sie bei Eltern oder Bekannten leben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch klargestellt. Entscheidend sei nicht, ob ein Haushalt allein geführt werde. Im Sozialgesetzbuch bestimmen sogenannte Regelbedarfsstufen, wieviel Geld Menschen für ihren Lebensunterhalt bekommen. In den drei Verfahren hatten die Behörden einer pflegebedürftigen, mittlerweile gestorbenen Frau und zwei Behinderten lediglich die Stufe 3 zuerkannt, also 80 Prozent des Satzes. Die Vorinstanzen hatten dazu unterschiedlich geurteilt. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2014, Seite 5, Inland

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