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Tarifmindestlohn in der Landwirtschaft

Kassel. Für die rund 750 000 Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau gilt vom nächsten Jahr an ein tariflicher Mindestlohn von 7,40 Euro im Westen und 7,20 Euro im Osten. Das haben die Gewerkschaft IG BAU und die Unternehmerverbände am Donnerstag in Kassel beschlossen. Mit der Tarifeinigung werden die Löhne schrittweise an den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro herangeführt. Das Gesetz erlaubt dies bis Ende 2017, was die Tarifparteien hier ausnutzen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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