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Keine juristischen Folgen für Neonazis

Frankfurt am Main. Das vor gut einem Jahr aufgedeckte Neonazi-netzwerk in deutschen Gefängnissen hat keine juristischen Folgen für die Beteiligten. Ermittlungen gegen 13 Beschuldigte seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf Anfrage mit. Es habe nicht bewiesen werden können, daß die Gruppierung Nachfolger der 2011 verbotenen »Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige« (HNG) werden sollte. Einzige Folge war, daß Häftlinge verlegt und verstärkt überwacht wurden. »Vergleichbare rechtsextremistische Aktivitäten hat es seitdem nicht mehr gegeben«, erklärt das hessische Justizministerium. Rechte in- und außerhalb der Gefängnisse hielten indes weiter Kontakt, mahnte Bernd Wagner vom Aussteigerprojekt Exit. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.06.2014, Seite 1, Inland

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