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BVerfG gibt Gauck gegen NPD recht

Karlsruhe. Bundespräsident Joachim Gauck darf Anhänger der NPD als »Spinner« bezeichnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bescheinigte ihm am Dienstag, daß er mit dieser Zuspitzung im Bundestagswahlkampf 2013 »die Unbelehrbarkeit der so Angesprochenen« habe verdeutlichen wollen. Damit scheiterte eine Klage der NPD.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke begrüßte das Urteil, kritisierte aber Gaucks Wortwahl. »Spinner« sei eine grobe Verharmlosung: »Wir haben es hier nicht mit Verwirrten zu tun, sondern mit knallharten Neonazis«, betonte sie. (Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2014, Seite 2, Inland

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