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Aus: Ausgabe vom 08.05.2014, Seite 2 / Inland

Erbschaftssteuer wohl kein Thema

München. Der deutsche Staat muß nach Einschätzung eines Erbrechtsexperten nach dem Tod des Kunsterben Cornelius Gurlitt möglicherweise nicht nur auf dessen wertvolle Bilder verzichten – sondern auch auf die Erbschaftssteuer für die millionenschwere Sammlung. »Wenn Verwandte geerbt hätten, wären auf sie hohe Erbschaftssteuerforderungen zugekommen«, sagte der Präsident des Forums für Erbrecht, Anton Steiner, der Nachrichtenagentur dpa in München. »Wahrscheinlich ist es aber so, daß er eine gemeinnützige Vereinigung eingesetzt hat. Dann greifen Steuerbefreiungen.« Gurlitt war am Dienstag im Alter von 81 Jahren gestorben. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll er die Sammlung einer Kunstinstitution im Ausland vermacht haben. (dpa/jW)