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Edathy scheitert mit Beschwerden

Hannover. Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der Bild am Sonntag sagte. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornographie. Er hat eingeräumt, aus seiner Sicht nicht strafbare Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.04.2014, Seite 4, Inland

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