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Fiskus darf weiter Steuer-CDs kaufen

Koblenz. Steuerbehörden dürfen nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs gekaufte Daten-CDs zur Fahndung nach Hinterziehern nutzen. Die Koblenzer Richter wiesen am Montag die Verfassungsbeschwerde eines Mannes ab, der gegen die Ankaufpraxis deutscher Finanzbehörden vorgegangen war. Auch der Umstand, daß eine CD illegal beschafft wurde, führe nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot der Daten, befand das Gericht. (Az. VGH B 26/13) (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.02.2014, Seite 9, Kapital & Arbeit

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