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Selbständig oder versorgungspflichtig?

Berlin. Die Rentenversicherung hat einen Rechtsstreit um die vermutete Scheinselbständigkeit eines früheren Bundestagsmitarbeiters in erster Instanz verloren. Das Berliner Sozialgericht entschied, daß der Mann nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Dies teilte die Kammer am Mittwoch mit. Der Mann war von 2000 bis 2009 für das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments tätig und hatte nach Gerichtsangaben jährliche Honorare zwischen 14000 und 40000 Euro erhalten. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.01.2014, Seite 5, Inland

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