Zum Inhalt der Seite

Selbständig oder versorgungspflichtig?

Berlin. Die Rentenversicherung hat einen Rechtsstreit um die vermutete Scheinselbständigkeit eines früheren Bundestagsmitarbeiters in erster Instanz verloren. Das Berliner Sozialgericht entschied, daß der Mann nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Dies teilte die Kammer am Mittwoch mit. Der Mann war von 2000 bis 2009 für das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments tätig und hatte nach Gerichtsangaben jährliche Honorare zwischen 14000 und 40000 Euro erhalten. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 16.01.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!