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Jahresendspurt
Aboplanung zwischen Frühstück und Gänsebraten
Beispielhaft sei ein Neuleser aus der Nähe von Aachen erwähnt. Den Probeabocoupon fand er in einer Wochenzeitung. Von der jungen Welt hatte er davor nie etwas gehört. Nach anfänglicher Skepsis gegenüber unserem Slogan »Sie lügen wie gedruckt, wir drucken wie sie lügen« bestätigte er uns jetzt, diesen Anspruch voll eingelöst zu haben. Die Zeitung unterscheide sich »um Welten« vom bisher Bekannten, sei in der hiesigen Medienlandschaft unverzichtbar. Er schloß ein Abo ab und empfahl Freunden das Probelesen. Es lohnt sich aus vielen Gründen, diese Zeitung bekannt zu machen, da müßten doch im Jahresendspurt locker 1000 weitere Probeabos drin sein. Der Staffelstab ist jetzt bei Ihnen, wir sind gespannt. Schöne Feiertage und viel Erfolgt wünscht
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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