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Volkswagengesetz erneut vor EuGH

Luxemburg/Brüssel. Der jahrelange Streit um die Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes steht vor der endgültigen Entscheidung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am heutigen Dienstag über das Vetorecht für das Land Niedersachsen bei dem Autobauer Volkswagen. Die Aussichten sind gut, daß das Gesetz weiterhin Bestand haben wird und Deutschland den Passus nicht – wie von der EU-Kommission verlangt – ändern muß.

Damit käme Berlin um eine drohende Geldbuße von inzwischen mindestens 68 Millionen Euro herum. Ein Gutachter am Gericht hatte sich im Mai dafür ausgesprochen, die Klage der EU-Kommission abzuweisen (Rechtssache C-95/12). (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.10.2013, Seite 9, Kapital & Arbeit

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