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Doping: Unter Verschluß

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Journalisten Einsicht in die 804 Seiten umfassende Studie »Doping in Deutschland von 1950 bis heute« sowie in deren Vorentwürfe und Vorgängerstudien verweigert. Die Verantwortung für Quellen und Texte liegt beim Bundesinnenministerium. »Der presserechtliche Auskunftsanspruch erstreckt sich nicht auf Akteneinsicht«, so das Gerichts. Der Journalist hatte per einstweiliger Anordnung den vollständigen Informationszugang gefordert. (sid/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.09.2013, Seite 16, Sport

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