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06.09.2013
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Klagerecht gestärkt für Umweltverbände
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Klagerecht von Umweltverbänden in Deutschland erheblich gestärkt. Nach einem Urteil vom Donnerstag können anerkannte Verbände künftig gegen weit mehr Verstöße gegen europäisches Umweltrecht klagen als bisher. Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der ein weitgehendes Klagerecht schon 2011 bejaht hatte. Hintergrund der Entscheidung war ein Streit über den »Luftreinhalteplan« der Stadt Darmstadt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hielt den Plan für ungenügend und zog vor Gericht. Das Land Hessen war davon ausgegangen, daß die DUH nicht klageberechtigt ist.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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