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Gefälschtes Fax kam aus Anwaltskanzlei

Wiesbaden. Ein gefälschter Gerichtsbeschluß zur sofortigen Freilassung Gustl Mollaths stammte aus einer Wiesbadener Anwaltskanzlei. Er wurde per Fax im Juni an verschiedene Medien, unter anderem die Nachrichtenagentur dpa, geschickt. Die örtliche Staatsanwaltschaft bestätigte Ermittlungen wegen Verdachts auf Gefangenenbefreiung, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung. Der Rechtsanwalt der Kanzlei werde im Verfahren als Zeuge vernommen. Das Fax täuschte einen Beschluß des Landgerichts Regensburg vor. Obwohl die Forensische Klinik Bayreuth vor der Fälschung gewarnt worden war, bereitete sie die Entlassung vor. Gustl Mollath wurde tatsächlich am 6. August auf Beschluß des Oberlandesgerichts Nürnberg auf freien Fuß gesetzt. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.08.2013, Seite 1, Inland

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