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Friseurbranche: Ab August Mindestlohn

München/Berlin. Kurz vor dem Inkrafttreten des Mindestlohns der Friseurbranche am 1. August hat ver.di-Chef Frank Bsirske die Forderung nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn bekräftigt, der »Schluß macht mit Hungerlöhnen in diesem Land«. So äußerte sich Bsirske gegenüber dem Focus. Die Gewerkschaft ver.di hatte sich mit den Verbänden im Friseurgewerbe im April auf einen Mindeststundenlohn geeinigt. Er beträgt ab Donnerstag 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen. In zwei Jahren sollen bundesweit 8,50 gezahlt werden.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2013, Seite 4, Inland

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