Zum Inhalt der Seite

Kuba-Blockade: Geldstrafe für American Express

Das US-Kreditkartenunternehmen American Express (Amex) muß 5,2 Millionen Dollar (knapp vier Millionen Euro) Strafe zahlen, weil der Finanzdienstleister gegen die Kuba-Blockade Washingtons verstoßen hat. Amex oder Tochterfirmen sollen knapp 14500 Flugtickets für Kubareisen an Bürger der Vereinigten Staaten verkauft haben – ohne dafür eine spezielle Genehmigung einzuholen, teilte das US-Finanzministerium am Montag mit.

American Express hatte die Kuba-Tickets zwischen Dezember 2005 und November 2011 verkauft. Mit dem Bußgeld entgeht das Kreditunternehmen nun einem Gerichtsprozeß wegen der Verletzung von US-Gesetzen. Ermittlungen wegen ähnlicher Vorwürfe liefen bereits 1995 und 1996 gegen eine Amex-Tochterfirma.
Anzeige


Die von Washington seit mehr als 50 Jahren aufrechterhaltene Blockade untersagt wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba und damit auch Urlaubsreisen von US-Bürgern auf die Karibikinsel. Die Nutzer der fraglichen Tickets hatten ihre Touren deshalb außerhalb der Vereinigten Staaten begonnen. Tausende Touristen aus den USA nutzen jedes Jahr den Umweg über Mexiko, Kanada oder Spanien, um trotz der Blockade ihren Urlaub an den Stränden Kubas verbringen zu können. Andere reisen auf diesen Wegen nach Kuba, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen. Ausnahmegenehmigungen der US-Behörden gibt es nämlich lediglich für Reisen aus religiösem oder kulturellem Anlaß sowie für Bildungsaufenthalte. Für solche darf American Express als Reisedienstleister Tickets ausstellen. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.07.2013, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!