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Bafög-Wohnsitzregel ist rechtswidrig

Luxemburg. Das höchste EU-Gericht hat im Streit um Regeln der Ausbildungsförderung Bafög zugunsten von Auslandsstudenten entschieden. Deutschland dürfe die Förderung eines kompletten EU-Auslandsstudiums nicht mehr von der Wohnsitzregel abhängig machen, urteilte der Europäi­sche Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Die deutsche Regelung, daß ein Student nur dann staatliche Unterstützung für den längeren Auslandsaufenthalt bekomme, wenn er unmittelbar vor Aufnahme des Studiums drei Jahre ständig im Inland gewohnt habe, verstoße gegen EU-Recht.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2013, Seite 2, Inland

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