Zum Inhalt der Seite

Keine Einigung bei ­Daimler-Werkverträgen

Stuttgart. Im Streit um Werkverträge bei Daimler hat sich der Autobauer am Mittwoch nicht mit zwei ehemaligen Mitarbeitern einigen können. Das Stuttgarter Landesarbeitsgericht verschob ein Urteil in dem Fall daraufhin auf Anfang August. Geklagt hatten zwei frühere IT-Mitarbeiter mit Werkverträgen, weil sie ihrer Ansicht nach in Wahrheit jahrelang Angestellte von Daimler gewesen sind. Sie fordern eine Festanstellung. Daimler weist das zurück. Die Kläger waren zuvor bereits vorm Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert. Ein Urteil soll nun am 2. August verkündet werden.

(dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2013, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!