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Änderung im ­Insolvenzrecht

Berlin. Der Bundesrat billigte am Freitag eine gesetzliche Regelung, die überschuldeten Verbrauchern und Firmengründern einen schnelleren Neuanfang ermöglichen soll. Betroffene können sich demnach künftig schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen – vorausgesetzt, sie haben zumindest 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen. Die Neuregelung gilt für alle Verfahren, die nach dem 30. Juni 2014 beantragt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das Gesetz eröffne Betroffenen neue Perspektiven.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2013, Seite 4, Inland

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