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01.06.2013
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NSU-Anwältin sollte angeworben werden
Berlin. Die Anwältin des der Unterstützung des »Nationalsozialistischen Untergrundes« (NSU) angeklagten früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben, Nicole Schneiders, sollte im Jahr 2003 vom Verfassungsschutz als »V-Frau« angeworben werden. Dies berichtete die Berliner Zeitung am Freitag unter Berufung auf als geheim eingestufte Akten, die dem Bundestagsausschuß zum NSU aus Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden seien. Schneiders, die während ihres Jurastudiums in Jena gemeinsam mit Wohlleben in der NPD aktiv war, soll eine Anwerbung allerdings abgelehnt haben. Der NSU-Untersuchungsausschuß hatte die Beweisaufnahme eigentlich abgeschlossen; nun werde überlegt, erneut in die Beweisaufnahme einzusteigen, so die Zeitung. Bis zum Ende der Legislaturperiode im September muß der Abschlußbericht des Gremiums vorliegen. (jW)
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