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Türkei gibt sich ein Asylgesetz

Ankara. Die Türkei hat erstmals ein Asylgesetz verabschiedet. Nach dem am Donnerstag abend vom Parlament in Ankara beschlossenen Entwurf erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber in dem EU-Bewerberland erstmals einen Rechtsstatus, der über die bisher gewährte Duldung als »Gäste« hinausgeht. Das gilt besonders für die mehreren hunderttausend syrischen Flüchtlinge in der Türkei. Die EU begrüßte die Entscheidung. Die Türkei erkannte bisher nur Flüchtlinge aus Europa als Asylberechtigte an, nicht aber die mehreren zehntausend Menschen aus Asien, Nahost und Afrika, die jedes Jahr über die Türkei nach Europa streben. Das neue Gesetz stellt nun klar, daß Menschen, die aus einer Zwangslage heraus in die Türkei kommen und nicht in ihre Heimat zurückkehren können, ein vorübergehendes Bleiberecht erhalten. Das eröffnet Flüchtlingen wie Syrern im südosttürkischen Grenzgebiet langfristig auch die Möglichkeit von Arbeitsgenehmigungen. Ausländer, die mehr als acht Jahre legal im Land leben, erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.04.2013, Seite 6, Ausland

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