Zum Inhalt der Seite

Prozeß ­abgelehnt

Der wegen des Vorwurfs der Untreue in die Schlagzeilen geratene Chef des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) muß sich nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Bonn lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Michael Konken nach eigenen Angaben vom Dienstag ab. Eine Verurteilung des Angeschuldigten »sei nicht überwiegend wahrscheinlich«, hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte im Oktober Anklage gegen Konken erhoben, weil er nach Ansicht der Behörde zwischen September 2010 und Juli 2011 zu Unrecht eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 34000 Euro erhalten hatte. Nach Ansicht des Landgerichts stellen die Zahlungen jedoch eine angemessene Vergütung für die vom DJV-Vorsitzenden geleisteten Vorstandstätigkeiten dar. Daß diese Zahlungen in der damaligen DJV-Satzung nicht vorgesehen waren, sei nicht entscheidend.(dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2013, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!