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Neues Wahlrecht kann in Kraft treten

Berlin. Der Bundesrat hat das neue Wahlrecht gebilligt, das bereits für die Bundestagswahl am 22. September gelten soll. Danach führen künftig Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien. Dadurch soll das Größenverhältnis zueinander gewährleistet bleiben. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2012 die bisherige Regelung der Sitzverteilung wegen der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Direktmandate mehr Sitze gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dabei konnte bislang ein sogenanntes negatives Stimmgewicht entstehen: Eine Partei verlor Sitze, obwohl sie Wählerstimmen gewonnen hatte. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.03.2013, Seite 4, Inland

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