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BGH: Schadenersatz für Internetausfall

Karlsruhe. Verbraucher können grundsätzlich Schadenersatz verlangen, wenn der Internetanschluß ausfällt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Nutzung von Internet und E-Mail gehöre heutzutage auch bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage, urteilte der BGH. Falle der Internetanschluß durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters aus, könne der Kunde grundsätzlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Verfüge der Kunde allerdings über ein Handy mit Internetzugang, sei der Nutzungsausfall geringer zu veranschlagen. Zur Höhe des Schadenersatzes traf der III. Zivilsenat aber keine Entscheidung. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.01.2013, Seite 5, Inland

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