Zum Inhalt der Seite

Kein Elterngeld für geduldete Ausländer

Karlsruhe. Geduldete Ausländer bleiben weiterhin ausnahmslos vom Elterngeld ausgeschlossen. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Bundessozialgerichts, das die entsprechende Vorschrift im Elterngeldgesetz für verfassungswidrig hielt. Die heute 24jährige Klägerin des Ausgangsverfahrens war 1992 mit ihren Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland eingereist. Für ihre im November 2008 geborene Tochter hatte die allein erziehende, ledige Frau erfolglos Elterngeld beantragt.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2012, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!