Zum Inhalt der Seite

Eva Herman scheitert in Karlsruhe

Karlsruhe. Die vom NDR entlassene frühere »Tagesschau«-Sprecherin Eva Herman hat den Rechtsstreit um ihre lobenden Worte über das Mutterbild im Hitlerfaschismus endgültig verloren. Ein kritischer Beitrag im Hamburger Abendblatt über ihre Äußerung während einer Buchpräsentation im September 2007 verletze nicht ihr Persönlichkeitsrecht, so das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß. Es bestätigte damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach das Blatt zwar Halb- und Stummelsätze von Herman zusammengefaßt, doch ihre »Gedankenführung« korrekt wiedergegeben habe. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2012, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!