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NPD-Antrag in ­Karlsruhe unzulässig

Berlin. Das Bundesinnenministerium hält den Antrag der NPD auf Überprüfung ihrer Verfassungstreue für nicht statthaft. »Formell ist der Antrag unzulässig. Informell könnte man auch sagen: Unsinn«, erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin. Ein direkter Gang zum Bundesverfassungsgericht sei in der Regel nicht möglich, so daß die NPD zunächst bei den Verwaltungsgerichten vorstellig werden müßte, führte der Sprecher aus. Am Dienstag hatte die NPD das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung ihrer Verfassungstreue aufgefordert.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2012, Seite 5, Inland

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