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Scheingewerkschaft ALEB tarifunfähig

Berlin. Der »Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB)« ist keine tariffähige Gewerkschaft. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn am Mittwoch entschieden, wie die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen am Freitag mitteilte. Senatorin Dilek Kolat (SPD) begrüßte die Entscheidung. Ihr Haus sei damit »bereits zum dritten Mal erfolgreich gegen christliche Scheingewerkschaften vorgegangen«. Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht die Tarifunfähigkeit der »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)« festgestellt. Um die Folgen dieser Entscheidung zu umgehen, hatten fünf Mitgliedsverbände der CGZP – darunter die ALEB – vorsorglich eigene »Tarifverträge« abgeschlossen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.11.2012, Seite 5, Inland

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