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Kabinett beschließt Mietrechtsreform

Berlin. Mit einer Mietrechtsreform will die Regierung Anreize zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden schaffen. Mit dem am Mittwoch im Kabinett in Berlin beschlossenen Gesetzentwurf würden Vorteile und Lasten energetischer Modernisierungen »fair auf Vermieter und Mieter« verteilt, so das Bundesjustizministerium mit. Mieter sollen künftig Ansprüche auf Mietminderung – etwa wegen Baulärm – erst nach drei Monate geltend machen können. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.05.2012, Seite 4, Inland

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