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Schulpflicht auch für Reli-Fans

Stuttgart. Eltern dürfen den Schulbesuch ihrer Kinder nicht aus religiösen Gründen verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatten Eltern, die Mitglieder einer freien Bibelgemeinde sind und ihre zwischen 1998 und 2001 geborenen Kinder zu Hause unterrichtet hatten. Sie waren vom Regierungspräsidium Stuttgart unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet worden, ihre Kinder an einer Schule anzumelden. Die Klage dagegen lehnte das Gericht mit Verweis auf die Schulpflicht ab. Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit werde dadurch nicht verletzt. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2012, Seite 5, Inland

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