-
21.04.2012
- → Inland
Anklage wegen PKK-Mitgliedschaft
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der verbotenen »Arbeiterpartei Kurdistans« (PKK) erhoben. Es handle sich um zwei 28 und 29 Jahre alte türkische Staatsbürger, wie die Strafverfolgungsbehörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als »ausländische terroristische Vereinigung« ein. Die beiden Beschuldigten hätten vor allem die Aufgabe gehabt, in Deutschland Jugendliche für den Guerillakampf zu rekrutieren sowie Geld und Ausweispapiere für deren Reisen zur PKK in den Nordirak zu beschaffen.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
