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07.04.2012
- → Aktion
Hinweis
Wie wir berichteten, beschäftigt sich das Landgericht Berlin erneut mit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die junge Welt über ihren Chefredakteur Arnold Schölzel zu bestrafen, weil er seine Verpflichtung verletzt habe, »für die strafrechtliche Reinheit des Druckwerks zu sorgen«. Wie das Landgericht Berlin nun mitteilt, wird der Prozeß auf Mittwoch, 1. August verschoben. Damit wir auch künftig juristischen Angriffen Paroli bieten können, bitten wir neben solidarischem Beistand um Spenden auf unseren Prozeßkostenfonds.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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