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Linkspartei: Urwahl gesetzeswidrig?

Berlin. Die Diskussion in der Linken um einen Mitgliederentscheid zur künftigen Parteispitze wird durch ein Gutachten neu angeheizt. Der Bundesrichter a. D. und Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nescovic kommt in dem Papier zu dem Schluß, daß das weder mit dem Parteiengesetz noch mit der Satzung der Linken vereinbar wäre.

»Eine Bestimmung der nächsten Parteivorsitzenden unmittelbar durch eine Urwahl verstieße gegen das Parteiengesetz«, heißt es in dem Gutachten. Es sei klar festgelegt, daß ausschließlich der Parteitag derartige Entscheidungen treffen könne. Eine Mitgliederbefragung wird vor allem von ostdeutschen Linkspartei-Politikern befürwortet, die meinen, damit den Parteirechten Dietmar Bartsch per Aktivierung von Karteileichen zum Vorsitzenden machen zu können. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.12.2011, Seite 2, Inland

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