Zum Inhalt der Seite

Karlsruhe erweitert ­Gebührenbefreiung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit geringen Einkommen erweitert. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener nur knapp über dem Existenzminimum, darf sie nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken.

(dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 23.12.2011, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!