-
22.12.2011
- → Inland
Höhere Strafe für Neonazi abgelehnt
Karlsruhe. Die Verurteilung eines Neonazis wegen einer Schlägerei in der Nürnberger U-Bahn ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch die Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer hatten eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gefordert und deshalb Revision vor dem BGH eingelegt.
Der Neofaschist und Kickboxer hatte sein damals 17jähriges Opfer im April 2010 in der Bahn verprügelt. Das Opfer erlitt einen Herzstillstand und überlebte nur, weil ein Sanitäter sofort Wiederbelebungsmaßnahmen ergriff und der Notarzt das Opfer fast eine Stunde lang reanimierte. (dapd/jW)
Der Neofaschist und Kickboxer hatte sein damals 17jähriges Opfer im April 2010 in der Bahn verprügelt. Das Opfer erlitt einen Herzstillstand und überlebte nur, weil ein Sanitäter sofort Wiederbelebungsmaßnahmen ergriff und der Notarzt das Opfer fast eine Stunde lang reanimierte. (dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
