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Aus: Ausgabe vom 29.11.2011, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Betriebliche Vereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind eines der wesentlichen Instrumente, über die der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht geltend machen kann. Hilfreich ist es dabei, wenn man das Rad nicht jedesmal von neuem erfinden muß. Dazu kann es sinnvoll sein, auf das umfangreiche Archiv der Hans-Böckler-Stiftung des DGB zurückzugreifen. Es enthält etwa 12000 Vereinbarungen zu ausgewählten betrieblichen Gestaltungsfeldern. Einmal im Jahr schreibt die Stiftung etwa 25000 Betriebs- und Personalräte in Unternehmen und Verwaltungen mit mehr als 150 Beschäftigten an und bittet um Zusendung von Vereinbarungen zu vorher festgelegten Themenfeldern. Außerdem erfolgen Aufrufe in der Gewerkschaftspresse und weiteren Medien. Lieferanten von Vereinbarungen erhalten nach Abschluß der Auswertung das fertige Buch mit CD-ROM kostenlos. Die Onlinedatenbank enthält Textauszüge zu diversen Regelungsthemen und wird ständig erweitert. Interessenten können anonymisierte Textbausteine abrufen. Sie zeigen verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Formulierungen und Schwerpunkten.

www.boeckler.de

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