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Etappensieg für private Wettanbieter

Münster Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Freitag das Staatsmonopol für Sportwetten für europarechtswidrig erklärt. Der Staat verhalte sich widersprüchlich, weil er andere Glücksspielbereiche mit höherem Suchtpotenzial privaten Anbietern überlasse, hieß es zur Begründung. Die Betreiberin eines privaten Wettbüros in Mönchengladbach hatte geklagt, weil ihr die Stadt die Sportwettenvermittlung untersagt hatte.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.10.2011, Seite 2, Inland

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