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Richtigstellung

Anders als in dieser Zeitung am Mittwoch im Sportteil auf der Grundlage einer Agenturnachricht gemeldet, wurde bei der Schweizer Tennisspielerin Patty Schnyder keine Pfändung vorgenommen. Auch wurden keine Pfändungsbeamte bei ihr vorstellig. Schnyders Anwalt stellt fest, daß es sich bei den Gütern, von denen in den Medien die Rede war, um um das ehemalige Eigentum von Herrn Andrew B. handelt. Der ehemalige Treuhänder von Frau Patty Schnyder hat sich aufgrund der Schuld­anerkennung der Unterschlagung gegenüber Schnyder vom 28. Januar 2011 der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.09.2011, Seite 2, Sport

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