Zum Inhalt der Seite

Kapitalflucht: Bankenrun in Zeitlupe

Italiens wohlsituierte Anleger »plündern ihre Konten« und flüchten aufgrund der fortdauernden Euro-Krise vermehrt in die Schweiz, berichtete die Wirtschaftswoche am 25. Juli. Ein »Großteil der im Rahmen der Kapitalamnestie nach Italien zurückgeflossenen Anlagen« sei schon wieder ins Tessin transferiert worden, kolportierte ein Banker aus Lugano gegenüber der Zeitung. Nach einer von der Berlusconi-Regierung 2009 erlassenen Steueramnestie sind 25 Milliarden Euro italienischer Schwarzgelder aus der Schweiz abgezogen worden, die nun erneut ins Tessin fließen. Daneben würden italienische Investoren vermehrt Interesse an deutschen Immobilien zeigen, wie der Leipziger Immobilienmakler Michael Kühnert gegenüber der Wirtschaftswoche ausführte: »Seit der Euro durch die Schuldenkrise bedroht ist, suchen vermehrt italienische Käufer nach Objekten in Leipzig und Dresden.«

Diese Flucht der italienischen Oberschicht in Schweizer Franken und deutsche Immobilien läßt offiziellen Zahlen zufolge das Einlagenwachstum innerhalb des italienischen Bankensystem erlahmen, wodurch sich die Finanzierung der Staatsverbindlichkeiten weiter erschwert. Die »italienischen Banken haben in der Vergangenheit 60 bis 90 Prozent des Staatshaushaltes finanziert, indem sie die Staatsanleihen gekauft haben«, erklärte der Schweizer Vermögensverwalter Felix Zulauf gegenüber der Wirtschaftswoche am 19. Juli. Dies sei nun nicht mehr möglich, so Zulauf, da inzwischen die Bankeinlagen tatsächlich in einer »Schrumpfungsphase« seien: »Das ist ein klassischer Bank-Run, die Kunden ziehen Gelder ab.« Das bedeute, daß die italienischen Banken, selbst wenn sie wollten, kaum mehr Kredite vergeben könnten. Sollten aufgrund dieser Finanzierungsschwierigkeiten die Zinsen für Italien massiv steigen und die Wirtschaft erneut in eine Rezession abdriften, werde das Land in einer »deflationären Spirale« versinken: »dann ist das mörderisch«.
Anzeige


(tk)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2011, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!