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Bundesfinanzhof bestätigt Zuschlag

München. Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesfinanzhof am Donnerstag in einem Musterprozeß in München entschieden und die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebs abgewiesen. Der Senatsvorsitzende und Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, ließ schon in der mündlichen Verhandlung starke Zweifel an der Argumentation der Kläger erkennen. Ob der Zuschlag befristet werden müsse, »muss man an der historischen Aufgabe messen«, sagte der Richter. Auch bei der Höhe dürfe man »vielleicht nicht so mit der Grammwaage dran gehen«. Die unterlegene Klägerin will jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2011, Seite 2, Inland

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