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Aus: Ausgabe vom 01.07.2011, Seite 5 / Inland

Gerichte sollen mehr überprüfen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung eine eigenständige Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen durch die Gerichte verlangt. Der Bürger habe einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle von Hoheitsakten, so der Erste Senat. Verweisen etwa Finanzämter auf die Entscheidungen anderer Behörden, dürfen die Gerichte diese nicht ungeprüft übernehmen.

Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen in Sachsen, das Investitionshilfe für die Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen beantragt hatte. Das Finanzamt lehnte den Antrag unter Verweis auf eine Entscheidung des Statistischen Bundesamtes ab, laut der das Unternehmen nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sei.

(dapd/jW)