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Gericht bestätigt Lotto-Urteil

Köln. Annahmestellen von WestLotto müssen größere Sportwetten von Spielern ablehnen, von denen bekannt ist, daß sie Hartz IV beziehen. Dies entschied das Landgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil und bestätigte damit eine im März erlassene einstweilige Verfügung. Darin war Mitarbeitern von Lottoannahmestellen der Verkauf von Spielscheinen an Kunden untersagt worden, »von denen bekannt geworden ist, daß sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen«, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2011, Seite 4, Inland

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