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Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Grundsatzurteil die Pressefreiheit gestärkt. Medien dürfen danach über rechtswidrige Angebote zum Aushebeln des Kopierschutzes berichten, ohne sich deshalb selbst der Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Auch wenn in dem Presseartikel ein Link zu dem rechtswidrigen Angebot führt, werde dies vom Recht auf freie Berichterstattung gedeckt, so die Richter. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung ging es um den Internetdienst »heise online«. Dieser veröffentlichte 2005 mehrere Berichte über illegale Programme zum Knacken des Kopierschutzes. Der Bericht setzte sich kritisch mit den Programmen auseinander und verwies auch auf deren Rechtswidrigkeit. Gleichzeitig enthielt der Beitrag jedoch einen Link, mit dem der Leser zu dem Programm »AnyDVD« geleitet wurde. Der Verlag wurde deswegen in zwei Instanzen wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2011, Seite 5, Inland

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