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20.04.2011
- → Inland
Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen
Grundsatzurteil die Pressefreiheit gestärkt. Medien
dürfen danach über rechtswidrige Angebote zum Aushebeln
des Kopierschutzes berichten, ohne sich deshalb selbst der
Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Auch wenn in dem
Presseartikel ein Link zu dem rechtswidrigen Angebot führt,
werde dies vom Recht auf freie Berichterstattung gedeckt, so die
Richter. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung ging
es um den Internetdienst »heise online«. Dieser
veröffentlichte 2005 mehrere Berichte über illegale
Programme zum Knacken des Kopierschutzes. Der Bericht setzte sich
kritisch mit den Programmen auseinander und verwies auch auf deren
Rechtswidrigkeit. Gleichzeitig enthielt der Beitrag jedoch einen
Link, mit dem der Leser zu dem Programm »AnyDVD«
geleitet wurde. Der Verlag wurde deswegen in zwei Instanzen wegen
Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt. (dapd/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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