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Rechte lediger Väter gestärkt

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat abermals die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Die Strasbourger Richter urteilten am Donnerstag im Sinne eines 35 Jahre alten Österreichers, der vergebens ein Sorgerecht für seinen unehelich geborenen Sohn beantragt hatte. Die Tatsache, daß ledige Väter in Österreich gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegen den Willen der Mütter keine Chance auf ein Sorgerecht haben, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.02.2011, Seite 6, Ausland

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