Zum Inhalt der Seite

Gagarin geschützt

Die jüngste Tochter des ersten Kosmonauten der Welt, Juri Gagarin, will den Namen ihres Vaters gesetzlich schützen lassen. Galina Gagarina habe am 26. Januar beim Staatlichen Patentamt die Registrierung des Warenzeichens »Juri Alexejewitsch Gagarin« beantragt, berichtete die Raumfahrtagentur Roskosmos am Mittwoch. Patentrechtler bezifferten den Wert der Marke »Gagarin« auf eine Milliarde Rubel. Roskosmos-Chef Anatoli Perminow meinte: »Wenn alle am Namen Gagarins verdienen, warum nicht auch seine Familie«. Welche Konsequenzen der Namensschutz Gagarins generell hat, ist bislang unklar. (dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 03.02.2011, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!